Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte, die zwischen der GOB Gesellschaft für Organisation, Beratung und Serviceleistungen mbH (im Folgenden „Dienstleister“) und seinen Kunden bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen werden. Der Vertrag wird zwischen dem Dienstleister und dem Kunden geschlossen. „Kunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Dienstleister einen Vertrag über die angebotenen Dienstleistungen abschließt. Diese AGB gelten für alle Kunden, die einen Vertrag mit dem Dienstleister über die genannten Dienstleistungen abschließen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Der Dienstleister ist die GOB Gesellschaft für Organisation, Beratung und Serviceleistungen mbh, Alter Teichweg 19 in 22081 Hamburg mit der Handelsregister-Nummer HRB 92391. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und diesen AGB gelten ausschließlich für den Dienstleister und seine Erfüllungsgehilfen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich Widerspruch erhebt. Die AGB in der jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil aller zukünftigen Verträge und Aufträge. Abweichende Regelungen oder besondere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Nebenabreden oder andere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt werden.
Neben diesen AGB können weitere Dokumente wie Angebote, Verträge oder Leistungsbeschreibungen Bestandteil des Vertrages sein. Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB und diesen Dokumenten haben die spezifischen Regelungen der Vertragsdokumente Vorrang. Sofern der Kunde elektronische Kommunikation wie E-Mail oder andere digitale Kommunikationswege nutzt, gelten die AGB auch für diese Kommunikationsformen, soweit sie für den Vertrag relevant sind.
2. Vertragsabschluss
Der Dienstleister kann dem Kunden Angebote für die Erbringung seiner Dienstleistungen unterbreiten. Ein Angebot ist verbindlich, wenn es schriftlich oder in einer anderen dauerhaften Form (z.B. E-Mail) übermittelt wird und eine Annahmefrist enthält.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Dienstleisters innerhalb der angegebenen Frist schriftlich oder elektronisch annimmt. Die Annahme kann per Post, E-Mail oder über ein Online-Formular des Dienstleisters erfolgen. Die Annahme wird wirksam, wenn der Dienstleister den Eingang der Annahme schriftlich oder elektronisch bestätigt.
Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform oder einer anderen dauerhaften Form, die den Nachweis des Inhalts ermöglicht, z.B. per E-Mail. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Dienstleister bestätigt werden. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, die nach Vertragsabschluss gewünscht werden, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Preises und der Lieferzeiten führen.
Das Angebot des Dienstleisters ist, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab dem Datum des Angebots gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist der Dienstleister nicht mehr an das Angebot gebunden.
Der Vertrag besteht aus dem Angebot des Dienstleisters, der Annahme des Kunden, diesen AGB sowie allen weiteren ergänzenden oder erläuternden Dokumenten, die im Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung enthalten sind.
Falls der Kunde beim Abschluss des Vertrages Eingabefehler macht, hat er die Möglichkeit, diese vor dem endgültigen Abschluss des Vertrages zu überprüfen und zu korrigieren. Die Überprüfung und Korrektur erfolgt durch den Kunden vor der endgültigen Bestätigung der Annahme.
Die Durchführung des Vertrages beginnt erst nach dem Zustandekommen des Vertrages gemäß den oben genannten Regelungen und der Bestätigung des Dienstleisters. Der Dienstleister kann die Vertragserfüllung erst nach erfolgreicher Bestätigung der Annahme und ggf. nach Erhalt einer Anzahlung oder Sicherstellung beginnen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Sofern der Vertrag im Fernabsatz (z.B. per E-Mail oder über eine Webseite) abgeschlossen wird und der Kunde Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zu widerrufen. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts und die Frist werden dem Kunden im Rahmen der Vertragsbestätigung und/oder im Widerrufsformular mitgeteilt.
3. Leistungsumfang
GOB bietet Dienstleistungen in der Lohn- und Gehalts- sowie Finanzbuchhaltung und Controlling, Forderungsmanagement, Projektmanagement, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Druckerei, Digitalisierung und Postdienstleistungen. Der genaue Leistungsumfang wird im Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
4. Preise und Vergütung
Die Vergütung für die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen wird im Vertrag oder in einem separaten Angebot festgelegt. Die Preise können auf Stundenbasis, als Pauschalbetrag oder auf Basis anderer Vereinbarungen berechnet werden. Falls keine spezifischen Preise im Vertrag oder Angebot vereinbart sind, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise des Dienstleisters.
Zusätzliche Kosten, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen können, wie z.B. Reisekosten, Materialien oder spezielle Auslagen, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Diese zusätzlichen Kosten müssen vom Kunden genehmigt werden, bevor sie anfallen.
Der Dienstleister stellt dem Kunden nach Abschluss der Dienstleistung oder in regelmäßigen Abständen Rechnungen aus, die die erbrachten Leistungen, die geltenden Preise und alle zusätzlichen Kosten detailliert aufschlüsseln. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Zahlungen sind in der Regel auf das Bankkonto des Dienstleisters zu leisten, dessen Kontodaten auf der Rechnung angegeben sind. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem berechnet. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten für die Eintreibung ausstehender Zahlungen zu erheben.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Preise für seine Dienstleistungen anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Die neuen Preise gelten für alle nach dem Inkrafttreten der Preisänderung erbrachten Leistungen.
Rückerstattungen werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich im Vertrag oder durch gesetzliche Regelungen vorgesehen ist. Der Anspruch auf Rückerstattung besteht nur, wenn der Kunde nachweist, dass die erbrachten Dienstleistungen nicht den vertraglich vereinbarten Standards entsprechen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Unterlagen und Informationen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Informationen gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, aktuell und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass der Dienstleister Zugang zu allen relevanten Systemen, Daten und Dokumenten erhält, die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind.
Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit aktiv mit dem Dienstleister zusammenzuarbeiten. Dies beinhaltet insbesondere die Beantwortung von Rückfragen und die Bereitstellung zusätzlicher Informationen, die der Dienstleister zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen benötigt. Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt von Entwürfen, Berichten oder Abrechnungen Rückmeldungen zu geben. Verspätete Rückmeldungen können zu Verzögerungen bei der Leistungserbringung führen.
Sollten vom Kunden bereitgestellte Informationen oder Unterlagen fehlerhaft, unvollständig oder nicht rechtzeitig sein, haftet der Kunde für alle daraus resultierenden Schäden oder zusätzlichen Aufwendungen. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, seine Leistungen zu erbringen, solange die erforderlichen Informationen fehlen oder unzureichend sind.
Der Kunde benennt einen oder mehrere Ansprechpartner, die für den Dienstleister während der gesamten Vertragslaufzeit erreichbar sind. Diese Ansprechpartner sind befugt, Entscheidungen zu treffen und Anfragen des Dienstleisters zu beantworten.
Falls erforderlich, verpflichtet sich der Kunde, notwendige organisatorische und technische Maßnahmen zur Implementierung der vom Dienstleister bereitgestellten Lösungen oder Systeme zu ergreifen. Dazu gehören gegebenenfalls die Schulung von Mitarbeitern oder die Anpassung interner Prozesse.
Sollte der Kunde Dritte (z.B. Mitarbeiter, Partner oder Subunternehmer) in den Leistungsprozess einbeziehen, ist der Kunde verantwortlich dafür, dass auch diese Dritten die erforderlichen Informationen und Unterstützung bereitstellen. Der Dienstleister haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch das Verhalten Dritter verursacht werden.
6. Haftung
Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dienstleisters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung des Dienstleisters ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, der durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist. Im Falle von Personenschäden und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht keine Haftungsbegrenzung. Die Haftung des Dienstleisters für Sach- und Vermögensschäden ist auf den Betrag begrenzt, der dem Auftragswert entspricht. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch von ihm eingeschaltete Subunternehmer oder andere Dritte verursacht werden, es sei denn, der Dienstleister hat Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl und Überwachung dieser Dritten zu vertreten.
Im Falle der Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet der Dienstleister nur, wenn die Unmöglichkeit auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung des Dienstleisters für Schäden, die auf unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Informationen und Unterlagen zurückzuführen sind, die vom Kunden bereitgestellt wurden, ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
7. Vertraulichkeit
Der Dienstleister verpflichtet sich, alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Dienstleister und dem Kunden bekannt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich angesehen werden müssen (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen notwendig ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist. In solchen Fällen verpflichtet sich der Dienstleister, sicherzustellen, dass auch die empfangenden Dritten die Vertraulichkeit der Informationen wahren.
Der Dienstleister trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichen Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Dazu gehören, aber sind nicht beschränkt auf, Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugangskontrollen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
8. Datenschutz
Der Dienstleister verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung erhoben und verarbeitet werden, gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -bestimmungen zu behandeln. Dazu gehören insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Vertragsdurchführung, einschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und der Abrechnung, verarbeitet. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken erfolgt nur, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt oder gesetzliche Anforderungen dies vorschreiben.
Der Kunde hat das Recht, auf Antrag Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen, die Löschung von Daten zu beantragen oder die Einschränkung der Verarbeitung zu fordern, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird. Der Dienstleister stellt sicher, dass alle Dritten, die personenbezogene Daten im Auftrag des Dienstleisters verarbeiten, ebenfalls die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen einhalten.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten sicher gelöscht oder anonymisiert.
Im Falle einer Verletzung des Datenschutzes, die eine Gefährdung der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt, wird der Dienstleister den Kunden unverzüglich informieren und die erforderlichen Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen und zur Behebung des Vorfalls ergreifen.
Nach Beendigung des Vertrages hat der Dienstleister alle vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten wurden, gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Anforderungen zu löschen oder zurückzugeben, es sei denn, eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht steht dem entgegen.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen sind im Vertrag definiert. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, beginnt der Vertrag mit der Unterzeichnung.
Wenn der Vertrag eine feste Laufzeit hat, endet er automatisch ohne Kündigung am Ende der vereinbarten Laufzeit, es sei denn, es wurde eine Verlängerungsoption vereinbart.
Bei unbefristeten Verträgen kann der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Die Kündigung muss per Post, E-Mail oder einem anderen schriftlichen Kommunikationsweg erfolgen, der den Nachweis des Zugangs ermöglicht.
Der Vertrag kann von beiden Parteien außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- Eine Partei ihre wesentlichen vertraglichen Pflichten grob verletzt und trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe schafft.
- Eine Partei zahlungsunfähig wird oder Insolvenz anmeldet.
- Andere wesentliche Störungen auftreten, die eine Fortführung des Vertrages unzumutbar machen.
Im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung kann die nicht verletzende Partei den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären und muss den Grund für die Kündigung detailliert darlegen.
10. Rechte und Pflichten bei Vertragsbeendigung
Der Kunde hat das Recht, nach Beendigung des Vertrages alle ihm gehörenden Daten, die sich im Besitz des Dienstleisters befinden, zurückzufordern. Der Dienstleister verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu löschen, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Der Kunde hat das Recht, alle relevanten Unterlagen und Dokumente, die im Rahmen des Vertrages erstellt wurden und die seine Geschäftstätigkeit betreffen, nach Vertragsende zurückzufordern.
Der Kunde ist verpflichtet, alle bis zur Beendigung des Vertrages entstandenen und fälligen Zahlungen zu leisten. Dazu gehören insbesondere die Kosten für bereits erbrachte Dienstleistungen und ggf. eine Abrechnung für die Zeit bis zum Vertragsende.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Übergabe von Daten und Dokumenten an einen Nachfolger oder an den Dienstleister, der die vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, zu kooperieren. Dies umfasst die Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Unterstützung.
Der Dienstleister ist verpflichtet, alle bis zur Vertragsbeendigung fälligen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erfüllen.
Der Dienstleister verpflichtet sich auch nach Beendigung des Vertrages zur Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen und Daten des Kunden, die ihm während der Vertragslaufzeit bekannt wurden. Diese Verpflichtung gilt unbefristet.
Der Dienstleister hat nach Beendigung des Vertrages alle dem Kunden überlassenen Unterlagen und Daten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Anforderungen zurückzugeben oder zu löschen.
11. Subunternehmer
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzuschalten. Der Dienstleister bleibt in allen Fällen für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen und die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen verantwortlich, auch wenn Subunternehmer eingesetzt werden.
Der Dienstleister verpflichtet sich, nur solche Subunternehmer zu beauftragen, die über die notwendige Fachkompetenz und Qualifikation verfügen, um die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen gemäß den vereinbarten Standards und gesetzlichen Anforderungen zu erbringen.
Der Dienstleister ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Subunternehmer die im Vertrag und in diesen AGB festgelegten Verpflichtungen in gleicher Weise einhalten, insbesondere hinsichtlich Vertraulichkeit und Datenschutz. Der Dienstleister wird den Kunden auf Wunsch über die Beauftragung von Subunternehmern informieren.
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, die Auswahl der Subunternehmer zu beeinflussen oder zu genehmigen. Der Dienstleister haftet für das Verhalten und die Leistungen der Subunternehmer wie für eigenes Verhalten und eigene Leistungen.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Hamburg, September 2024
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